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Antikörpertherapien bei Alzheimer: Lecanemab und Donanemab im Überblick

Autorenbild: Mefküre Ülker
Mefküre Ülker
12. Okt.
5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 8 Stunden

Für ausgewählte Menschen mit früher Alzheimer-Krankheit sind in der Europäischen Union zwei krankheitsmodifizierende Antikörpertherapien zugelassen: Lecanemab (Leqembi) seit dem 15. April 2025 und Donanemab (Kisunla) seit dem 24. September 2025. Sie können das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Eine Heilung oder die Wiederherstellung bereits verlorener Fähigkeiten ermöglichen sie nicht.


Ob eine Behandlung infrage kommt, hängt von der Diagnose, den Untersuchungsergebnissen und individuellen Risiken ab. Für Betroffene und Angehörige sind außerdem die regelmäßigen Termine, mögliche Nebenwirkungen und die persönlichen Erwartungen an die Behandlung wichtig.


Älterer Mann sitzt in einer Klinik im Sessel, spricht lächelnd mit einer Pflegerin; Infusionsbeutel neben ihm.

Für wen kommt die Behandlung infrage?

Beide Arzneimittel sind für Erwachsene mit einer frühen Alzheimer-Krankheit zugelassen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:


  • Eine leichte kognitive Beeinträchtigung oder eine leichte Demenz aufgrund einer Alzheimer-Krankheit.

  • Eine bestätigte Amyloid-Pathologie: Es müssen entsprechende Veränderungen des Eiweißes Beta-Amyloid nachgewiesen sein.

  • Kein oder ein ApoE-ε4-Allel: Die betreffende Person darf keine oder eine Kopie dieser Genvariante tragen.


Menschen mit zwei Kopien der ApoE-ε4-Variante sind von den EU-Zulassungen nicht erfasst. Vor Behandlungsbeginn wird deshalb der genetische Status bestimmt. Zusätzlich prüft das ärztliche Team MRT-Befunde, Begleiterkrankungen und Medikamente. Die genannten Voraussetzungen allein bedeuten noch nicht, dass die Behandlung für eine Person geeignet ist.


Eine gesicherte Alzheimer-Diagnose und der Amyloid-Nachweis erfordern eine spezialisierte Abklärung. Dazu können beispielsweise eine Untersuchung des Nervenwassers oder eine Amyloid-PET-Untersuchung gehören. Ein auffälliger Gedächtnistest allein genügt für die Therapieentscheidung nicht. [1–3]


Wie wirken die Antikörper?

Lecanemab und Donanemab sind monoklonale Antikörper. Sie binden an bestimmte Formen von Beta-Amyloid und unterstützen den Abbau von Amyloid-Ablagerungen im Gehirn. Solche Ablagerungen gehören zu den krankheitstypischen Veränderungen bei Alzheimer.


In den zentralen Studien verschlechterten sich kognitive Fähigkeiten und Fähigkeiten im Alltag unter der Behandlung im Durchschnitt langsamer als unter Placebo. Der nachgewiesene Nutzen bezieht sich auf ausgewählte Studiengruppen. Für die einzelne Person lässt sich daraus keine sichere Vorhersage ableiten.


Wie groß ist der beobachtete Nutzen?

Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: In der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ausgewerteten Lecanemab-Untergruppe mit keinem oder einem ApoE-ε4-Allel stieg der durchschnittliche CDR-SB-Wert nach 18 Monaten um 1,22 Punkte unter Lecanemab und um 1,76 Punkte unter Placebo. Die Skala erfasst Beeinträchtigungen des Denkens und der Alltagsfähigkeiten. Sie reicht von 0 bis 18; höhere Werte bedeuten stärkere Beeinträchtigungen.


Der Unterschied betrug somit 0,54 Punkte. Beide Gruppen verschlechterten sich im Durchschnitt. Die Behandlung führte also zu einem langsameren Abbau, nicht zu einer Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand.


Auch für Donanemab wurden in einer eigenen Studie Unterschiede zugunsten der Behandlung festgestellt. Unterschiedliche Studiengruppen und Auswertungen erlauben jedoch keinen einfachen Vergleich der beiden Arzneimittel anhand einzelner Prozentzahlen. Entscheidend bleibt, welchen möglichen Nutzen und welche Belastungen eine Behandlung für die betreffende Person haben kann.


Wie werden die Therapien in Deutschland eingeordnet?

Die europäische Zulassung und die deutsche Zusatznutzenbewertung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Zulassung bewertet das Nutzen-Risiko-Verhältnis für die zugelassene Patientengruppe. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft den Zusatznutzen gegenüber einer festgelegten Vergleichstherapie.


Für Lecanemab stellte der G-BA am 19. Februar 2026 und für Donanemab am 16. April 2026 fest, dass ein Zusatznutzen gegenüber der jeweiligen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Diese Bewertung gehört neben den Studienergebnissen in eine ausgewogene Aufklärung. Sie ist nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis, dass die Arzneimittel keinerlei Wirkung haben.


Für die Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gelten besondere Voraussetzungen. Dazu gehören die Einleitung und Überwachung durch in der Alzheimer-Behandlung erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie sowie die Möglichkeit zeitnaher MRT-Untersuchungen. Den Behandlungszugang und die Kostenübernahme klären Betroffene mit der behandelnden Einrichtung.


Wie läuft die Behandlung praktisch ab?

Beide Medikamente werden als Infusion in eine Vene verabreicht. Vor Beginn ist ein aktuelles MRT des Gehirns erforderlich. Während der Behandlung folgen festgelegte MRT-Kontrollen und ärztliche Verlaufsbeurteilungen. Die Anwendung erfolgt unter besonderen Sicherheitsvorgaben und in einem kontrollierten Zugangsprogramm.


Aspekt

Lecanemab

Donanemab

Infusionen

Alle zwei Wochen

Alle vier Wochen mit schrittweiser Dosiserhöhung zu Beginn

Regelmäßige MRT-Kontrollen

Vor der 3., 5., 7. und 14. Infusion

Vor der 2., 3., 4. und 7. Infusion

Zusätzliche MRT-Kontrollen

Bei Verdacht auf ARIA und nach ärztlicher Beurteilung

Bei Verdacht auf ARIA; bei bestimmten ARIA-Risikofaktoren zusätzlich vor der 12. Infusion


Die Übersicht beschreibt die regulären Abläufe. Bei Nebenwirkungen können zusätzliche Untersuchungen, Behandlungspausen oder ein Abbruch erforderlich werden. Maßgeblich sind die aktuelle Fachinformation und die ärztliche Beurteilung.


Bei Lecanemab wird der Verlauf regelmäßig, mindestens alle sechs Monate, beurteilt. Beim Übergang in eine mittelschwere Alzheimer-Krankheit wird die Behandlung beendet.


Bei Donanemab richtet sich die Behandlungsdauer nach dem nachgewiesenen Abbau der Amyloid-Plaques. Die sogenannte Amyloid-Clearance wird mit einem validierten Verfahren anhand festgelegter Kriterien bestätigt. Eine beliebige messbare Reduktion genügt dafür nicht. Die Behandlung dauert höchstens 18 Monate – auch dann, wenn die Clearance bis dahin nicht bestätigt wurde.


Welche Risiken bestehen und welche Kontrollen sind notwendig?

Zu den wichtigsten Risiken gehören amyloidbedingte Veränderungen, die im MRT sichtbar werden und als ARIA bezeichnet werden. Dabei werden vor allem zwei Formen unterschieden:


  • ARIA-E bezeichnet Schwellungen beziehungsweise Flüssigkeitsansammlungen im Gehirn.

  • ARIA-H bezeichnet Blutungen oder Ablagerungen von Blutabbauprodukten im Gehirn beziehungsweise an seiner Oberfläche.


Viele dieser Veränderungen verursachen zunächst keine Beschwerden. Es sind jedoch auch schwere und lebensbedrohliche Verläufe möglich. Deshalb sind die MRT-Kontrollen ein fester Bestandteil der Behandlung. Zusätzlich können Infusionsreaktionen und allergische Reaktionen auftreten.


Bestimmte Befunde und Begleitbehandlungen schließen eine Anwendung aus. Dazu gehören beispielsweise eine Behandlung mit Antikoagulanzien, also gerinnungshemmenden Medikamenten, und bestimmte Blutungsbefunde im MRT. Bei Donanemab zählt auch unzureichend kontrollierter Bluthochdruck zu den Gegenanzeigen. Das Behandlungsteam prüft diese Voraussetzungen vor Beginn und im Verlauf.


Neu auftretende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Sehstörungen, Schwindel, Gangprobleme oder Krampfanfälle müssen während einer solchen Behandlung umgehend medizinisch beurteilt werden. Bei schweren akuten neurologischen Beschwerden ist sofortige medizinische Hilfe erforderlich. Betroffene und Angehörige sollten wissen, wen sie innerhalb und außerhalb der Sprechzeiten erreichen können.


Die Patientenkarte beziehungsweise der Patientenpass sollte mitgeführt und auch anderen behandelnden medizinischen Fachpersonen gezeigt werden. Das ist besonders bei einer Notfallbehandlung wichtig.


Was sollten Betroffene und Angehörige im Alltag berücksichtigen?


Infusionen, MRT-Termine und ärztliche Kontrollen müssen mit dem Alltag vereinbar sein. Dazu können Wege zur behandelnden Einrichtung, Begleitung und zusätzliche Zeit für Untersuchungen gehören. Auch die Aufmerksamkeit für mögliche Nebenwirkungen ist eine gemeinsame Aufgabe mit dem Behandlungsteam.


Die Wünsche der betroffenen Person stehen bei der Entscheidung im Mittelpunkt. Welche Bedeutung hat ein möglicher Zeitgewinn für sie? Welche Belastungen möchte sie auf sich nehmen? Angehörige können unterstützen und Fragen einbringen.


Verständliche Informationen und bei Bedarf geeignete Sprachmittlung helfen dabei, die Entscheidung gemeinsam mit dem ärztlichen Team vorzubereiten.


Für das ärztliche Gespräch können folgende Fragen hilfreich sein:


  • Sind die diagnostischen Voraussetzungen bei mir erfüllt, und welche Untersuchungen fehlen gegebenenfalls noch?

  • Welcher Nutzen ist in meiner Situation realistisch, und welche Risiken sprechen möglicherweise gegen eine Behandlung?

  • Welche Termine, Untersuchungen und Begleitpersonen werden benötigt?

  • Welche Beschwerden soll ich sofort melden, und wen erreiche ich im Notfall?

  • Wann wird überprüft, ob die Behandlung fortgesetzt, unterbrochen oder beendet wird?


Wie kann Beratung ergänzend unterstützen?

Ich unterstütze Angehörige dabei, Fragen für ärztliche Gespräche zu ordnen, familiäre Zuständigkeiten zu besprechen und die Anforderungen einer Behandlung im Alltag einzuordnen. Dabei berücksichtige ich Sprache, Lebensgeschichte und persönliche Vorstellungen von Versorgung. Die Entscheidung über die medizinische Eignung und die Durchführung der Antikörpertherapie liegen beim spezialisierten ärztlichen Team.


Eine ergänzende Übersicht finden Sie in meiner Informationsbroschüre „Antikörpertherapien bei Alzheimer“.


Fachlicher Hinweis: Stand 28. Oktober 2026. Zulassungen, Fachinformationen und Sicherheitsvorgaben können sich ändern. Die individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung und die Behandlung erfolgen durch die zuständigen spezialisierten Ärztinnen und Ärzte.



Quellen


  1. EMA: Leqembi – europäische Zulassung und Produktinformationen

  2. EMA: Kisunla – europäische Zulassung und Produktinformationen

  3. van Dyck CH et al.: Lecanemab in Early Alzheimer’s Disease. New England Journal of Medicine, 2023;388:9–21.

  4. Sims JR et al.: Donanemab in Early Symptomatic Alzheimer Disease. JAMA, 2023;330:512–527.

  5. Paul-Ehrlich-Institut: Rote-Hand-Brief zu Leqembi vom 26. September 2025 – zusätzliche MRT vor der dritten Infusion

  6. EMA: Kisunla – europäische Produktinformation einschließlich Sicherheitsvorgaben

  7. G-BA: Nutzenbewertung Lecanemab – Beschluss vom 19. Februar 2026

  8. G-BA: Nutzenbewertung Donanemab – Beschluss vom 16. April 2026

  9. G-BA: Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III, Nummer 10a – Fassung vom 3. Oktober 2026

  10. Paul-Ehrlich-Institut: Kisunla – Patientenpass, Version 2, Stand Januar 2026

  11. Paul-Ehrlich-Institut: Leqembi – Patientenkarte zum Schulungsmaterial, Version 2


Fachlicher Stand: 28. Oktober 2026

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Mefküre Ülker Consulting

Gerontopsychologische Diagnostik und fachliche Einordnung komplexer Demenzsituationen mit einem Schwerpunkt auf kultursensibler Versorgung. Beratung für Angehörige sowie Fortbildungen und fallbezogene Fachberatung für Fachkräfte und Einrichtungen.

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